Ich persönlich durfte mich beruflich auch schon mit den (voraussichtlich) kommenden Änderungen zum Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (JMStV) auseinandersetzen (bin immerhin Datenschutzbeauftragter und irgendwie deswegen wohl auch hierfür zuständig, meint jedenfalls mein Chef

) und gebe auch gerne (wie immer unaufgefordert

) meine eigene, persönliche Meinung dazu wieder:
Sollte die derzeit diskutierte Neufassung des JMStV Ratifiziert werden, können unerfahrene, insb. private Webseitenbetreiber (so wie es der Coren laut Impressum hier nun mal ist) sehr leicht durch Abmahnanwälte angeschrieben und in kostenpflichtige (Gerichts-)verfahren verwickelt werden. Und nein, damit meine ich nicht Abmahnungen nach UWG § 12 von denen man immer hört, sondern ganz banal "Du verstößt gegen geltendes Recht, ich verklag dich". Dort steht ein "könnten" in dem ersten Satz auf das ich hiermit nochmals explizit hinweisen möchte.
Es besteht immer solch ein Risiko wenn man Verantwortung für Inhalte die im Internet publiziert werden übernimmt, hiermit kommt einfach ein weiterer, aktuell sehr stark in den Medien vertretener, Aspekt hinzu.
Bei so einem Verfahren interessiert sich die Partei die eine Außergerichtliche Einigung anstrebt meist sehr wenig um geltendes Recht. Das sind meist eigenständige Firmen die nur durch das verschicken mit Briefen/Drohungen an private und kleine Unternehmen Geld verdienen. Man kann natürlich immer gerichtlich dagegen vorgehen, meist hat man ja das Recht auf seiner Seite. So etwas kann aber auch kostspielig sein und ich persönlich würde so etwas auch nicht machen wollen.
"Abwarten und Tee trinken" ist natürlich immer ein sehr guter und besonnener Ratschlag. Man muss dann aber auch bereit sein die daraus eventuell entstehenden Konsequenzen zu vertreten. Und dies muss bitte auch jeder für sich selbst entschieden (-auch ein sehr guter Ratschlag, wie ich finde).
Um ein Beispiel das hier schon andiskutiertet wurde aufzugreifen:
Muss ich ein Alterskennzeichnung vornehmen?
"Experte" Prof. Dr. Thomas Hoeren meint nein.
Die Rechtsanwälte Thomas Schwenke & Sebastian Dramburg meinen ja.
Der
Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (von dem die Vorstände übrigens
durch die Änderungen im JMStV profitieren) meint nur wenn Inhalte angeboten werden die für Jugendliche ab 12 Jahre ungeeignet sind. - Was mit Links (welche meist kein Inhalt sind) zu anderen Webseiten ist, dazu entscheiden die Gerichte in den Bundesländern jedes Jahr anders, also auch hier ist wie immer Vorsicht geboten.
Die Idee mit dem unzugänglich machen von Inhalten ohne vorherige Anmeldung im Forum ist natürlich eine sehr pragmatische: Aber wie will man rechtsicher das Alter einer Person im Internet feststellen (der tolle neue ePerso vielleicht

)? Hierfür gibt es aktuell, genausowenig wie für die automatische Filterung von Jugendgefährdenden Inhalten im Internet (und schon höre ich einige Zensur schreien

),
keine technische Lösung.
Ich persönlich kann euch allen mündigen und internet-affinen deutschen Bürger aber echt nicht raten gelassen zu sein und einfach mal abwarten was da so in der Politik passiert: Lest euch die Links vom Coren mal alle aufmerksam durch, schreibt eMails an die von euch gewählten Abgeordneten und sagt denen eure Meinung dazu!
Ich möchte Coren für diesen Thread sowie den eMail-hinweis darauf und auch für die Formulierung bedanken. Nur so setzen sich mehr Leute mit dieser Thematik auseinander die uns ja alle betrifft (auch wenn sie event. nicht durchgesetzt wird oder dann doch in echt nicht so schlimm wird wie erwartet)!