Ärger mit einem Festplattenhändler

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Coren-7
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Ärger mit einem Festplattenhändler

Beitrag von Coren-7 » 10.11.2006, 10:04

Guten Morgen zusammen!

Ich bräuchte euren Rat, wie ich bei folgendem Szenario weitermachen soll:

Vor 2 Wochen habe ich mir ein neue Festplatte (Samsung 250GB, SP2514, 7.200U/min, 8MB) bei einem Computerhändler gekauft. Als ich sie zu Hause eingebaut habe und meinen Rechner startete, stellte ich sofort fest, dass die Festplatte ein pulsierendes Geräusch von sich gab. Um mich zu vergewissern, ob das Geräusch wirklich von der Festplatte kam, habe ich diese auch noch mal in ein externes Festplattengehäuse eingebaut. Auch dort konnte man das Pulsieren wahrnehmen und auch spüren, wenn man die Festplatte berührte. Als ich diese dann auch noch formatierte erreichte der Geräuschpegel ungefähr die Lautstärke meines CD-Laufwerkes; also viel zu laut.
Letzten Donnerstag bin ich dann mit der Festplatte zu dem Laden gegangen und wollte eine Ersatzfestplatte. Man sagte mir, dass das nicht ginge, da der Techniker heute krank sei und ohne ihn das nicht ginge. Ich solle am nächsten Tag wieder kommen.
Gesagt, getan, ging ich am Freitag wieder dorthin um mir anhören zu dürfen, dass der Techniker immer noch krank sei. Die Festplatte haben sie dann dort belassen; der Techniker wird sie sich ansehen, wenn er wieder da ist und sie dann an den Hersteller zurückschicken.
Am Mittwoch bin ich wieder in den Laden, um nachzufragen, was denn jetzt sei. Ich wurde an den Techniker verwiesen, wo ich erstmal ne Zeitlang warten durfte, bis er sich bequemte, mit mir zu reden. Dieser konnte den Fehler feststellen und hat sie auch verschickt. Meinte ich, prima, dann kann ich ja jetzt sicher meine Ersatzfestplatte bekommen. Meinte der Techniker, das geht nicht, ich müsse warten, bis die Festplatte vom Hersteller zurückgeschickt wird. Ich daraufhin: Warum soll ich jetzt bitte noch ein Woche warten um dann eine kaputte reparierte Festplatte zu bekommen, wenn ich doch eine funktionstüchtige bei ihnen kaufen wollte? Techniker: Das machen wir immer so und bei ihnen sicherlich keine Ausnahme. Ich: Mir hat das ihr Kollege am Freitag aber anders gesagt. Da hieß es noch, ich bekäme sofort eine neue, wenn der Fehler festgestellt wurde. Nach einem weiteren hin und her gingen wir dann zu den betreffenden Kollegen. Dieser wollte nur wissen, wann das Kaufdatum war. Da er merkte, dass ich sie erst vor kurzem gekauft habe, hab ich sofort eine neue bekommen. Bei diesem bedankte ich mich, vom Techniker hab ich noch nen doofen Blick bekommen.
Am selben Abend bau ich also die Ersatzfestplatte ein und muss mit Entsetzen feststellen, dass auch diese pulsierende Geräusche von sich gibt. Total genervt ging ich dann gestern wieder zum Laden, wo ich prompt wieder an den Techniker verwiesen wurde. Als ich ihm – nach einer netten Wartezeit – sagte, die Ersatzfestplatte habe denselben Fehler als die 1., kam als erster Kommentar nur: „Das kann gar nicht sein, das ist Neuware!“ Ich dachte mir nur: „Das hoffe ich doch oder war die 1. keine Neuware?“ Jedenfalls hab ich ihm gesagt, dass diese genau dieselben Geräusche macht. Nach einem weiteren Hin und Her hat er sie dann an sein System angeschlossen und meinte, er lässt nen Test durchlaufen, der ca.2h dauern wird. Dann fragte er noch, ob ich jetzt auch schon das Geräusch hören würde, was ich auch bejahte. Ich sagte, man kann es sogar leicht fühlen, was ihn aber nicht interessierte.
Am Abend ging ich dann wieder hin und wurde sogleich mit einem Lächeln und den Worten „Die Festplatte ist in Ordnung“. Ich nur „Oh nein! Was genau hat denn das Programm getestet?“ Er daraufhin, dass sei das beste Analyseprogramm für Festplatten, dass es auf dem Markt gibt. Und sie hätten während der ganzen Zeit (ein 2. Techniker war jetzt dabei) über kein einziges Geräusch gehört, was ja auch nicht verwunderlich sei, denn die Festplattenserie gehört mit zu den leisesten auf dem Markt. Darauf hin habe ich gefragt, ob es in dem Raum einmal leise sei, da ja die ganze Zeit zich Lüfter, das Radio und die Lautsprecher an waren (der 2. Techniker spielte nebenbei seelenruhig World of Warcraft). Techniker: Er wäre bestimmt nicht taub (komischerweise musste er aber nachfragen, was ich gefragt habe). Dann fragte ich, was ich nun machen soll, worauf der Techniker meinte, ich solle halt Kopfhörer benutzen und mir ein neues Computergehäuse beschaffen. Langsam wurde ich richtig wütend und meinte: gut, dann baue ich sie halt wieder ein und nehm das Geräusch auf und lass mir das am besten noch unter Zeugen bestätigen. Solange das nicht bei mir daheim funktioniert, können sie hier unter den Bedingungen noch so oft testen. Techniker: Soll ich halt machen, dann setzten wir uns mit den Zeugen 5h lang hin und warten auf das Geräusch. Ich: Gut, dann komm ich halt noch mal, dann habe ich 3x eine Reparatur beantragt und kann laut Vertrag mein Geld zurück verlangen. Techniker: Er hat ja hier Zeugen, die bestätigen, dass ich das gesagt habe. Für ihn hört sich das so an, als wolle ich Betrügen (Wertminderung oder ähnliches; habe das genaue Wort nicht mehr im Kopf). Frage ich, warum denn bei ihm auf einmal Zeugen gelten sollen, bei mir aber nicht? Meinte er, dann solle ich mich halt mit dem Verbraucherschutz oder gleich der Polizei zusammensetzen. Bevor ich dann total ausgerastet wäre, bin ich dann aus den Laden gestürmt und konnte noch das hämische Geläster der beiden Techniker hören.
Am Abend baute ich die Ersatzfestplatte wieder ein. Am Anfang lief war die Lautstärke noch in Ordnung, doch nach ca. 6-7h wurde sie wieder so laut, dass sie sogar ein Handygesprächspartner hören konnte!

Ich finde es ja komisch, dass sie bei der 1. Platte noch den Fehler feststellen konnten aber nicht bei der Ersatzfestplatte. Jetzt habe ich keine Ahnung, wie ich weiter vorgehen soll. Wenn ich wieder in den Laden gehe, kommt dieselbe Prozedur bei den Technikern und würden mich wieder des Betrugs bezichtigen. Weiterverkaufen kann ich die Festplatte auch nicht, da ich das eigentlich keinen anderen antun kann und ggf. dann auch noch mit dem Verkäufer Ärger hätte.
Was würdet ihr da jetzt machen? Kennt sich jemand rechtlich aus?

Mit verzweifelten Grüßen,
Coren
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Beitrag von Menolly » 10.11.2006, 10:24

Ich bin zwar kein Anwalt, aber grundsätzlich gilt: Defekte Wahre kann zurückgegeben werden.
Man muss zwar erst eine "Reperatur" zulassen( damit der Händler Abhilfe schaffen kann) aber wenn es nichts genützt hat, kannst du entweder einen passenden Ersatz verlangen oder, wenn nicht vorhanden, dein Geld zurück!

Ich denke du solltest tatsächlich einen Zeugen mit dabei haben, sonst reden die sich wieder heraus!
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Beitrag von Taliz » 10.11.2006, 10:46

Nachdem nun schon die zweite festplatte probleme macht und du auch so freundlich behandelt wirst, würde ich versuchen von dem kauf zurückzutreten. mit dem hinweis darauf das die erst Festpallte schon defekt war und die zweite den selben fehler hat.

Dies alles würde ich aber mit dem Geschäftsführer besprechen nicht mit den Techniker.


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Beitrag von Coren-7 » 10.11.2006, 10:51

Das „Problem“ ist, dass ich erst mein Geld zurückverlangen darf, wenn der Laden 3x bei einer Reparatur gescheitert ist. So steht es in der Rechnung.
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Beitrag von Thoro » 10.11.2006, 10:52

Grundsätzlich gilt: Der Händler muss zwei Jahre dafür einstehen, dass die verkaufte Neuware am Tag des Verkaufes keine Mängel aufwies. In den ersten sechs Monaten muss bei einer Reklamation deinerseits der Verkäufer den Beweis erbringen, dass die Neuware keine Mängel aufwies. Erst nach den ersten sechs Monaten musst du den Beweis erbringen, wenn der Verkäufer eine Nachbesserung ablehnt. Wenn du also den Rechtsweg beschreitest, muss der Verkäufer vermutlich eine Art Gutachten beibringen, welches bestätigt, dass die Festplatte keine Mängel aufwies. Wahrscheinlich müsste dann geprüft werden, ob die Festplatte die vom Hersteller ausgewiesenen Geräuschpegel wesentlich überschreitet. Vor allem, wenn die Festplatte als besonders geräuscharm vermarktet wird, sollte das ein ausreichender Mangel sein.

Grundsätzlich kostet dich der Rechtsweg natürlich erstmal etwas Geld, aber den Händler zunächst noch mehr, da er das Gutachten ja erstmal aus eigener Tasche finanzieren muss. Deswegen sind die Händler in den ersten sechs Monaten normalerweise auch ziemlich kompromissbereit, was Reklamationen angeht.
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Beitrag von Thoro » 10.11.2006, 10:59

Das „Problem“ ist, dass ich erst mein Geld zurückverlangen darf, wenn der Laden 3x bei einer Reparatur gescheitert ist. So steht es in der Rechnung.
Das ist falsch.
BGB § 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz hat geschrieben:Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
Außerdem darfst du dein Geld zurückverlangen, wenn sich der Händler weigert nachzubessern:
BGB § 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz hat geschrieben:Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist.
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Beitrag von Coren-7 » 10.11.2006, 12:06

Thoro hat geschrieben: In den ersten sechs Monaten muss bei einer Reklamation deinerseits der Verkäufer den Beweis erbringen, dass die Neuware keine Mängel aufwies.
Das hat er ja durch dieses angebliche Supertool bewiesen. Dass die Geräusche in der Umgebung nicht gerade für sie sprechen, hat sie nicht interessiert.

So wie es sich anhört, muss ich so oder so den rechtlichen Weg gehen; egal, ob ich mein Geld zurück haben will oder eine neue Festplatte möchte =I
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Beitrag von Thoro » 10.11.2006, 12:16

Mit diesem Diagnosetool kann er ja höchstens prüfen, ob die Festplatte technisch ok ist. Aber darum geht es dir ja gar nicht. Wie gesagt, die Festplatte muss irgendwo mit ihrer besonderen Geräuscharmut beworben sein, sonst ist es kein Mangel. Wenn nirgendwo angegeben ist wie laut diese Festplatte normalerweise ist, dann darf die so laut sein wie sie will.
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Beitrag von Coren-7 » 10.11.2006, 12:21

Und diese Angaben dürfen nur beim Verkäufer stehen oder beispielsweise auch beim Hersteller?
Immerhin ist es nicht normal, dass eine HD so laut wie ein CD-Laufwerk wird...
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Beitrag von :-)kate® » 10.11.2006, 12:27

Grmmpf, na das ist ja wirklich ärgerlich. Aber ich frage mich, weshalb dieser Laden so kompromisslos bleibt ?. In der Regel hilft doch ein Gespräch mit dem Geschäftsführer. Der soll das absegnen, dass die Ware defekt an den Hersteller zurückgeht. Es handelt sich ja nur um eine Festplatte und nicht um eine Luxuslimousine. Hast du denn mit dem Geschäftsführer persönlich schon gesprochen?
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Beitrag von Thoro » 10.11.2006, 12:56

Also ich kann von hier aus schlecht feststellen, wie laut die Festplatte nun wirklich ist. Laut Herstellerangabe sollte sie durchschnittlich folgende Lautstärken haben:
Samsung Webseite hat geschrieben:Acoustics (Average Sound Power)
Idle: 2.5 Bel
Random Read/Write: 2.8 Bel
Das entspricht etwa lautem Flüstern bis leisem Sprechen. Wenn sich das Ding also anhört, wie ein abhebener Düsenjet, würde ich das als Mangel bezeichnen. Ich würde aber auch noch mal mit Hinweis auf deine Verbraucherrechte mit der Leitung dieses Ladens sprechen, bevor man rechtliche Schritte einleitet.
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