Und dennoch haben am Freitag die 5 größten Deutschen Internetprovider in einem Vertrag (frei von jeder gesetzlichen Grundlage) zugestimmt, den Zugang für bestimmte Internetseiten, Seiten die vom Bund ohne jegliche Kontrolle und Geheim(!) vorgegeben werden, zu sperren.
KiPo ist ein ernstes Thema, keine Frage. Zensur im Internet aber auch. Die Erfahrung andere Länder hat gezeigt, dass damit sehr wohl Politik gemacht wird: Es gibt ein prominentes Beispiel aus Finnland, dort werden z.B. auch Internetseiten von Zensurgegner gesperrt. Und erst letzten Monat wurde die geplante "geheime Liste" der Australier veröffentlicht (heise Artikel dazu).
Ein wirklich gut geschriebener und ausführlicher Artikel zur aktuellen Thematik gibt es bei der Süddeutschen Zeitung.
Einen überaus interessanten Beitrag gab es auf "Das Erste" im nachtmagazin vom 18. April 2009 "Aber ist das Schützen von Kindern nicht ein höheres Gut als die Presse- und Meinungsfreiheit im Internet?" - Und das Fragt der Moderator, ein Vertreter der Presse...
Re: Artikel 5 des Grundgesetz der BRD
Verfasst: 19.04.2009, 23:14
von TheSearcher
Als Ergänzung einen Artikel von netzpolitik.org namens "Die dreizehn Lügen der Zensurskala":
Die Sperren sollen auf dem DNS aufbauen. Damit lassen sich diese Sperren ziemlich problemlos umgehen, wenn man Interesse an diesen Inhalten zeigt, was auch keiner bestreitet. Es soll ja angeblich hauptsächlich darum gehen, dass Unbedarfte auf solchen Seiten landen. Und diese Leute, die also ohne Motivation auf diese Seiten geraten, stehen dann unter Anfangsverdacht, nachdrückliches Interesse an diesen Inhalten zu haben.
Ich bin mir sicher, dass das in irgendeinem kranken Paralleluniversum Sinn gibt ...
Re: Artikel 5 des Grundgesetz der BRD
Verfasst: 27.04.2009, 00:42
von TheSearcher
Eine interessante Zusammenfassung.
Angesichts der in meinem vorherigen Beitrag geposteten Pläne wird in IT-Sicherheitskreisen sogar schon ernsthaft (!) über eine neue Art (bislang natürlich hypothetisch, aber aus hypothetisch kann durchaus schnell konkret werden) von Malware diskutiert:
Scareware, welche, falls der Nutzer nicht ein "Lösegeld" zahlt, wird sein Rechner "instruiert" Seiten der Sperrliste zu besuchen. Das Gegenteil (Unschuld) kann nur mittels forensicher PC-Analyse bewiesen werden. Zwar wird man die Unschuld möglicherweise gerichtlich nachweisen können, aber
- das Tuscheln der Nachbarn, wenn eine SEK-Truppe die Wohnung betritt
- so lange wie die Polizei für PC-Analysen braucht (PC wird ja sicher erst einmal konfisziert)
- angesichts des Gerichts-Prozesses die Gerüchte ("ist er nicht vielleicht doch pädophil? Er hatte heute im Flur das Kind vom Nachbarhaus so angestarrt..."), die automatisch um einen enstehen
etc.